AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Tarifverbundes Mur-Mürz Top Skipass
1. Allgemeines
Der TARIFVERBUND MUR-MÜRZ TOP SKIPASS (in der Folge: Mur-Mürz Top Ski-pass), bietet seine Leistungen bei den teilnehmenden Seilbahnen und sonstigen Vertriebspartnern ausschließlich auf der Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge: AGB) gelten für alle Dienstleistungen. Sämtliche bei Mur-Mürz Top Skipass bezogenen Leistungen sind nicht übertragbar!
2. Geltung der Allgemeinen Tarif- und Beförderungsbestimmungen
Es gelten die allgemeinen Tarif- und Beförderungsbestimmungen von Mur-Mürz Top Skipass und der jeweiligen Mitgliedsgesellschaften des Mur-Mürz Top Skipass (in der Folge: Mitgliedsgesellschaften). Diese sind auf den jeweiligen Websites abrufbar und vor Ort ausgehängt.
3. Mitgliedsgesellschaften
Vertragspartner des Kunden sind ausschließlich die Mitgliedsgesellschaften des Mur-Mürz Top Skipass. Da es sich bei den Mitgliedsgesellschaften des Mur-Mürz Top Skipass um rechtlich eigenständige juristische Personen handelt, trifft eine allfällige Haftung oder Gewährleistung für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn- und Liftanlagen sowie Pisten und Freizeiteinrichtungen ausschließlich jene Mitgliedsgesellschaft, in deren Gebiet sich der Vorfall ereignet. Die jeweils aktuellen Mitgliedsgesellschaften des Mur-Mürz Top Skipass sind abrufbar unter www.skiberge.at.
4. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist der Verkauf von auf Datenträgern zu speichernden Zugangsberechtigungen zu Lifteinrichtungen. Mur-Mürz Top Skipass kann Leistungsbeschreibungen einseitig ändern, sofern die jeweilige Änderung dem Kunden zumutbar ist, weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Der Mur-Mürz Top Skipass wird den Kunden über derartige Änderungen der Leistungsbeschreibung schriftlich informieren. Mit dem von der Fa. SKIDATA AG entwickelten Kassen- und Zutrittssystem werden der Verkauf und die Freischaltung von Zugangsberechtigungen (Mur-Mürz Top Skipass) für das bei den Mitgliedsgesellschaften vorhandene SKIDATA-Zugangskontrollsystem in Verbindung mit elektronischen Datenträgern (KeyCards) über das Internet oder sonstige elektronische Medien abgewickelt.
5. Gültigkeitszeitraum
In der Wintersaison 2022/23 ist der Kunde während der jeweiligen Öffnungszeiten zur Nutzung aller jeweils in Betrieb befindlicher Seilbahn- und Liftanlagen der Mitgliedsgesellschaften berechtigt. Das jeweilige zur Verfügung stehende Angebot ergibt sich (tages)aktuell an den jeweiligen Kassen, an den elektronischen Panoramatafeln, aus den jeweiligen Infokanälen sowie auch aus dem Internet.
6. COVID-19 Maßnahmen
Die Einhaltung der jeweils behördlich vorgeschriebenen COVID-19-Maßnahmen oder sonstiger Schutzmaßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Sollte der Kunde behördlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht einhalten können oder wollen, so darf seine Beförderung nicht erfolgen (Informationen unter www.skiberge.at).
7. Haftung/Schäden
Etwaige Fehlfunktionen eines Mur-Mürz Top Skipass können nur umgehend bearbeitet und behoben werden, wenn der Kunde diese bei erster Gelegenheit an der nächstgelegenen Kasse meldet. Unterlässt der Kunde das schuldhaft, sind Mur-Mürz Top Skipass und die Mitgliedsgesellschaften nicht für Schäden (fortdauernde eingeschränkte Nutzbarkeit des Mur-Mürz Top Skipass etc.) verantwortlich, die sich daraus ergeben. Ein Schadenersatz für defekte Datenträger wird ausgeschlossen, sofern der Kunde in einer für die Überprüfung notwendigen, angemessenen Zeit vor Ort an der Kasse eine andere Zugangsberechtigung erhält. Verlorene oder vergessene Liftpässe werden nicht ersetzt.
8. Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO
Der Mur-Mürz Top Skipass und die Mitgliedsgesellschaften verarbeiten personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Partnern, Kunden und Lieferanten zum Zweck der Erbringung der geschäftlichen Tätigkeit und der Erfüllung damit verbundener gesetzlicher sowie vertraglicher Anforderungen. Es wird auf die Datenschutzerklärung der teilnehmenden Liftbetreiber verwiesen, die auf deren Websites veröffentlicht sind. Mit dem Kauf eines namensbezogenen Produkts werden zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchlicher Kartenverwendung sowie zum Zwecke der Kundenbetreuung persönliche Daten des Karteninhabers verarbeitet. Diese werden, nach Zweckerfüllung, spätestens aber drei Jahre nach dem letzten Kundenkontakt, gelöscht. Zu den oben genannten Kontrollzwecken werden die persönlichen Daten des Karteninhabers an den Mur-Mürz Top Skipass und an jene Gesellschaften weitergeleitet, in denen das namensbezogene Produkt gültig ist.
Der Kunde hat die Möglichkeit der Datenübertragung über sichere Datenverbindungen (SSL) in seinem Bereich selbst zu schaffen. Seitens der beteiligten Unternehmen erfolgt die Übermittlung, zumindest der für die Zahlungsabwicklung notwendigen Daten, jedenfalls über sichere Datenleitungen. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis zur Übermittlung der Zahlungsbestätigung ins Zahlungssystem und – nach deren Zahlungsfreigabe – zur Abbuchung des jeweils fälligen Rechnungsbetrages im Einziehungsermächtigungsverfahren der gewählten Zahlungsart. Alle am Buchungsvorgang beteiligten Unternehmen unterliegen dem Fernmeldegeheimnis und den Geheimhaltungsverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.
9. Information gemäß DSGVO, Art. 13 und Art.14 zu „Photocompare“
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Liftkarteninhabers/der Liftkarteninhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes.
Stand: 31.10.2022